Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für unsere sämtlichen Geschäfte gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind, folgende Bedingungen:

1. Auftragsannahme:
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung. Auf an uns gerichtete Anfragen, Bestellungen oder Bestätigungen vorgedruckte, von diesen Bestimmungen abweichende Vorschriften sind unwirksam; unser Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung.

2. Preisstellung:
Alle Preise gelten ab Lager bzw. Lieferwerk ausschließlich Verpackung und verstehen sich freibleibend unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit. Alle durch gesetzliche oder sonstige Maßnahmen während der Auftragsverhandlung oder nach Ablauf des Geschäftes zur Einführung gelangenden neuen oder erhöhten Abgaben, wodurch die Ware irgendwie mittelbar oder unmittelbar belastet wird, gehen zu Lasten des Käufers, auch im Falle einer Rückwirkung.

3. Zahlung:
Unsere Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum lt. umstehenden Kondi-tionen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseingangs unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte die Kosten und Zinsen berechnet, welche die Banken für ungedeckte Kredite in Anspruch nehmen. Bei Überweisung in Scheck gilt der Tag der Verfügbarkeit über den Gegenwert als Zahlungs-eingangstag.

4. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur völligen Bezahlung der von uns gelieferten Ware verbleibt uns das Eigentum an dieser Ware und das Rückforderungsrecht gegen Käufer bzw. Besteller, auch wenn die Ware ganz oder zum Teil weiterverarbeitet ist. Die Bestim­mungen der § 946 bis § 952 BGB finden keine Anwendung, so dass die Weiterverarbeitung bis zur völligen Begleichung des Kaufpreises für uns erfolgt. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben solange unser
Eigentum, bis alle Schulden aus der laufenden Geschäfts­verbindung getilgt sind.– Veräußert der Käufer von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand –, so tritt der Käufer hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Die Vermischung unserer Ware mit äußerlich gleichartigen oder annähernd gleichartigen Waren ist dem Abnehmer untersagt. Pfändungen unserer Ware durch Dritte sowie jede andere Beeinträchtigung unserer Ware sind uns bei Vermeidung von Schadensersatzansprüchen sofort anzuzeigen. Wird bei einem aus mehreren Lieferungen bestehenden Auftrag nicht rechtzeitig bezahlt, so können wir entweder Sicherheit für die zukünftigen Lieferungen oder im Weigerungsfalle unter Vorbehalt unserer Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Eröffnung des Vergleichsverfahrens über das Vermögen unseres Abnehmers verzichtet dieser schon jetzt auf die Geltend­machung der Rechte aus § 28 der Vergleichsordnung.

5. Lieferzeit:
Die Lieferzeit ist nur als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Der Lieferung gleichgestellt ist die gemeldete Versandbereitschaft. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der Einhaltung zugesagter Lieferfristen und berechtigen uns, die hierdurch entstandenen Mehrkosten nachzuberechnen, die Lieferfristen entsprechend zu verlängern oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurück­zutreten. Dem Besteller erwächst aus der Nichteinhaltung übernommener Lieferfristen infolge obiger Umstände kein Rücktrittsrecht. Verzugsstrafen wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen.

6. Verpackung:
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet, aber nicht zurückgenommen.

7. Abnahme:
Sofern bei der Bestellung nicht ausdrücklich angegeben ist, dass Abnahme
erfolgen soll, nehmen wir an, dass darauf verzichtet wird; die Ware gilt dann mit Versand als bedingungsgemäß geliefert.

8. Versand:
Der Versand geschieht auf allgemeine Rechnung und Gefahr des Bestellers auch dann, wenn die Preisvereinbarung frei Bestimmungsort oder Schiffbord gilt. Für Beschädigung oder Diebstahl während der Beförderung und für etwaige Verspätung auf dem Transportweg wird nicht gehaftet. Falls besondere Vorschriften nicht gegeben sind, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen ohne Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung. Wenn Ware unmittelbar an Dritte oder durch Spediteur versandt wird, gilt die Ware als abgenommen, wenn sie unser Werk verlässt.

9. Gewichts­abweichungen:
Gewichtsabweichungen von den angeführten Stückgewichten
bis zu 5% nach oben und unten sind aus technischen Gründen unvermeidbar und unter allen Umständen zulässig.

10. Gewähr – Mängelrüge:
Für die von uns verkauften Erzeugnisse wird in der Weise Gewähr übernommen, dass solche Stücke, die nachweisliche Fabrikationsfehler aufweisen, kostenlos ersetzt werden. Jede Haftung und jeden Schadenersatz darüber hinaus lehnen wir ausdrücklich ab. Mängelrügen, auch Beanstandungen wegen Gewichts- und Stückzahlen müssen unbeschadet der Vorschriften das § 377 HGB, spätestens innerhalb einer Woche, und wenn die Mängel erst bei der Bearbeitung erkennbar sind, spätestens innerhalb 30 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angebracht werden. Solche Ware darf nicht weiterverarbeitet werden.
Beanstandete Ware ist auf Verlangen an uns gegen Ersatzlieferung zurückzugeben.

11. Sonstiges:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile 59457 Werl. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.